Datenschutzerklärungen – oft ein übersehener Punkt
Viele Heilpraktiker nutzen Online-Generatoren, um ihre Datenschutzerklärung zu erstellen. Wichtig zu wissen: Auch wenn du einen Lizenz- oder Updatezugang hast, heißt das nicht, dass Änderungen automatisch in deiner Website erscheinen. Sobald es rechtliche Neuerungen gibt, musst du in der Regel selbst eine aktualisierte Version abrufen und in deine Website einpflegen. Nur so bleibt deine Datenschutzerklärung auf dem neuesten Stand.
Was bedeutet das für deine Website?
Deine Datenschutzerklärung bleibt online sichtbar – allerdings auf dem Stand, den du zuletzt eingebunden hast. Ist dein Update-Service oder dein Lizenz-Zugang abgelaufen, gilt:
- Gesetzliche Änderungen oder Anpassungen bei Diensten (z. B. Microsoft 365, Drittlandübermittlungen, Cookie-Regeln) werden nicht automatisch in deine Version übernommen.
- Du musst prüfen, ob neue Module oder aktualisierte Textbausteine verfügbar sind, und diese gegebenenfalls selbst einpflegen.
- Ohne gültigen Zugang zu Updates kannst du häufig keine neuen Versionen mehr herunterladen.
Aktuelle Änderungen, die viele betreffen
- Microsoft 365 & Teams – neue EU-Datenschutzregelungen (EU Data Boundary).
- Datenübertragung in die USA – geregelt über das EU-US Data Privacy Framework (DPF).
- Aufbewahrungsfristen – Anpassungen bei Rechnungen und Belegen (z. B. 8 Jahre).
- Cookies & Social Media – aktualisierte Rechtsgrundlagen und Klarstellungen.
Was solltest du tun?
- Prüfe, ob dein Lizenz- oder Updatezugang noch aktiv ist.
- Lade dir bei Neuerungen die aktuelle Version deiner Datenschutzerklärung herunter und spiele sie in deine Website ein.
- Wenn dein Zugang abgelaufen ist: verlängere ihn oder informiere dich über andere Möglichkeiten, deine Erklärung aktuell zu halten.
Fazit
Eine aktuelle Datenschutzerklärung ist Pflicht – nicht nur wegen der DSGVO